Ulmenliet 20
Gesetzliche Grundlagen
Laut dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Es dürfen nur Maßnahmen durchgeführt oder gefördert werden, die in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen.
Mit dem Team der Zentrale für Ernährungsberatung zeb e.V. können Akteure der BGF sicher sein, diesen Handlungsempfehlungen zu entsprechen.
Zu den Zielen des Teams der zeb e.V. gehören seit Gründung des gemeinnützigen Vereins die Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie die Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
Handlungsfeld Ernährung…
Der Ernährung kommt eine zentrale Rolle sowohl für den Erhalt der Gesundheit als auch bei der Entstehung bestimmter Erkrankungen zu. Auf Grundlage der Nationalen Verzehrstudie II97 ist die Ernährungssituation der Bevölkerung weiterhin als unbefriedigend einzustufen in Bezug auf:
- Höhe und Qualität der Fettzufuhr
- Höhe und Qualität der Kohlenhydratzufuhr (zu hoher Zuckerverzehr, zu geringe Aufnahme an Ballaststoffen)
- Höhe der Natriumzufuhr (zu hoher Kochsalzverzehr bei Männern)
- Versorgung mit Calcium und Jod
- Versorgung mit Folat und Eisen, insbesondere bei Frauen, die schwanger werden wollen oder könnten
- Ausreichende Flüssigkeitszufuhr mit energiefreien/-armen Getränken
Das Team der zeb e.V. vermittelt zielgruppengerecht theoretische und praktische Kenntnisse, um dieser Ernährungssituation entgegenzuwirken.